Wie bekannt ist, soll ab dem 1. Januar 1999 stufenweise eine einheitliche europäische Währung (Euro) eingeführt werden. Die Umstellung hat auch Auswirkungen auf die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen. Bisher sind die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. der Anhang in DM zu erstellen. Da in der öffentlichen Verwaltung die Umstellung grundsätzlich erst zum 1. Januar 2002 erfolgen soll, ist eine Übergangsregelung geplant. Danach können Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 und vor dem 1. Januar 2002 enden, wahlweise in Euro oder DM aufgestellt werden. Für Steuererklärungen gilt dagegen ein Stichtagsprinzip: Erklärungen für Besteuerungszeiträume bis zum 31. Dezember 2001 sind in jedem Fall in DM zu erstellen, auch wenn sie erst nach diesem Stichtag eingereicht werden. Bescheide für Besteuerungsgrundla-gen bis zum 31. Dezember 2001, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, enthalten eine Umrechnung der fälligen Beträge auf Euro.