Maxi Krabbe Trakies
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Familienrecht
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Vielen Eheleuten geht es nach einer Trennung auch um Rache. Insbesondere wenn der Ex-Partner mal nicht ganz ehrlich gegenüber dem Finanzamt war, wird schnell zur Tat geschritten. Doch Obacht – auch berechtigte Strafanzeigen können dazu führen, dass der eigene Unterhaltsanspruch gekürzt wird oder ganz entfällt.
So hat in einem konkreten Fall die Ehefrau eine begründete Anzeige wegen Steuerverkürzung gegen den Ehemann erstattet. Es schlossen sich lange Ermittlungen und die Durchsuchung der Geschäftsräume an. Das Oberlandesgericht lehnte in zweiter Instanz Unterhaltsansprüche ab und befand, dass die Ehefrau nicht etwa berechtigte Interessen wahrnehmen wollte, sondern die Absicht gehabt hatte, ihrem Ehemann Schaden zuzufügen. Wer sich so verhalte, könne jedoch keinen Unterhalt beanspruchen. Das Gericht versagte den Unterhaltsanspruch vollständig.
Ehegatten haben nämlich wechselseitige Solidaritätspflichten zu erfüllen. Dazu zählt auch, dem anderen Ehepartner die Möglichkeit zur Selbstanzeige beim Finanzamt zu geben. Es kann auch den eigenen wirtschaftlichen Interessen schaden, den Ex-Partner ans Finanzamt „auszuliefern“. Immerhin könnte eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung im Unterhaltsverfahren dazu führen, dass ausgelöste Steuernachforderungen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen vermindern. Daher sollte sich jeder Ehegatte, der auf Rache sinnt, merken: Geht es dem Unterhaltspflichtigen wirtschaftlich schlecht, sinkt der Unterhaltsanspruch, da dieser in der Regel vom aktuellen Einkommen abhängt.
Bevor Sie also in emotionalen Ausnahmesituationen wie einer Trennung vorschnell handeln, melden Sie sich bei uns. Dann können wir für Sie die rechtlich sinnvollen Schritte abstimmen.