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MackDr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
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Unternehmensrecht – Erhöhte Hürden für Strafbarkeit von Managern

News - 09.08.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23.06.2010 (Az. 2 BvR 491/09) einer Verfassungsbeschwerde von leitenden Bankangestellten gegen eine Verurteilung wegen Untreue teilweise stattgegeben. Es hat damit die Anforderungen für den Nachweis eines Vermögensnachteils auf Seiten der geschädigten Bank konkretisiert.

Ein sog. Gefährdungsschaden liegt ein Schaden bereits dann vor, wenn der durch Auszahlung des Kreditbetrages eingetretenen Vermögensminderung kein gleichwertiger Vermögenszuwachs in Form des Rückzahlungsanspruches gegenüber steht. Dies ist der Fall, wenn die Rückzahlung mangels ausreichend werthaltiger Sicherheiten nicht gewährleistet ist. Der Gefährdungsschaden setzt aber eine Feststellung nach anerkannten Bewertungsverfahren und –maßstäben durch das Gericht voraus. Daran fehlte es im entschiedenen Fall. Bei komplexen Sachverhalten darf bei der Verteidigung kein Weg an der Hinzuziehung eines Sachverständigen vorbei führen.