Nach Auffassung mehrerer Obergerichte sind bestimmte Verträge, die ein Bürgermeister ohne Zustimmungsbeschluß des Gemeinderats/Stadtrats abgeschlossen hat, unwirksam. In Sachsen-Anhalt sind Verträge betroffen, die unter der Geltung der DDR-Kommunalverfassung bis zum 31.06.1994 abgeschlossen wurden und die über die laufende Verwaltung hinausgehen. Als Beispiele sind Planungsaufträge größeren Umfangs, Erschließungsverträge und Pachtverträge zu nennen.
Sowohl für die Gemeinden als auch für ihre Vertragspartner bietet sich hier u.U. ein Schlupfloch aus bisher für wirksam gehaltenen Verträgen. Besteht dagegen ein Interesse an der Fortführung der Verträge, sollte der Vertragsschluß alsbald durch einen Ratsbeschluß genehmigt werden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.