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OttDr. Hendrik Ott
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Unzulässige Bearbeitungsentgelte der Banken bei Unternehmensdarlehen

Bankrecht - 06.07.2016

In seiner Entscheidung vom 25.02.2016 (Az.: 3 U 110/15) gelangt das Oberlandesgericht Frankfurt zu dem Ergebnis, dass die Bearbeitung des Darlehensantrages, die Bonitätsprüfung und die Beratung unternehmerisch tätiger Kunden keine separat vergütungsfähige Sonderleistung der Bank darstellt.

Deswegen sei - ebenso wie bei Darlehen mit Verbrauchern - die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr unzulässig. Bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte können von den Darlehensnehmern zurückgefordert werden, soweit die Zahlung nach dem 01.01.2013 erfolgt ist. Letztlich wird der Bundesgerichtshof diese aktuell hoch umstrittene Frage entscheiden müssen. Bis dahin sollten Darlehensnehmer zumindest auf einen Verjährungsverzicht der Bank hinwirken.