Ann-Catrin Dube
Rechtsanwältin
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appelhagen.de
Was passiert, wenn zwei deutsche Autofahrer im Ausland miteinander kollidieren? Gilt dann deutsches Verkehrsrecht oder das des Landes, in dem der Unfall passiert ist? Diese Frage hatte kürzlich das Landgericht Köln zu klären - und die Entscheidung dürfte für viele Reisende interessant sein.
Der Fall:
Im August 2023 kam es auf der Fernpassstraße in Tirol zu einem Verkehrsunfall. Ein deutscher Fahrer wollte mehrere Fahrzeuge überholen, als eine ebenfalls aus Deutschland stammende Fahrerin nach links abbiegen wollte. Es kam zum Zusammenstoß und der überholende Fahrer klagte auf Schadensersatz. Die Besonderheit: Beide Beteiligten leben in Deutschland, der Unfall ereignete sich aber in Österreich. Die Frage lautete daher: Welches Recht ist anzuwenden – österreichisches oder deutsches?
Das Urteil: Europarecht trifft Alpenlogik
Das Landgericht Köln (Urteil vom 26.06.2025 – Az. 36 O 325/23) traf eine differenzierte Entscheidung, gestützt auf die europäische Rom II-Verordnung:
Für die Beurteilung des Unfallhergangs gilt das Recht des Unfallorts, hier also österreichisches Straßenverkehrsrecht. Für den Umfang und die Art des Schadensersatzes kann dagegen deutsches Schadensersatzrecht maßgeblich sein, wenn beide Beteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Aus Sicht des österreichischen Rechts war die Sache eindeutig: Der Kläger hätte in dem Moment nicht überholen dürfen. Die Fahrerin hatte ordnungsgemäß geblinkt, sich zum Linksabbiegen eingeordnet und damit alles richtig gemacht. In Österreich reicht das auch völlig aus. Denn anders als in Deutschland ist dort kein zweiter Schulterblick kurz vor dem Abbiegen vorgeschrieben. Was hierzulande als klassische Sorgfaltspflicht gilt, ist in Österreich schlicht nicht verlangt.
Das Landgericht Köln urteilte deshalb klar: Die volle Verantwortung lag beim Überholenden. Seine Schadensersatzklage blieb erfolglos.
Fazit:
Der Fall zeigt eindrücklich, dass bei Verkehrsunfällen im Ausland nicht automatisch deutsches Recht greift; selbst wenn alle Beteiligten Deutsche und ihre Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Maßgeblich ist zudem der Ort des Geschehens. Für den nächsten Roadtrip innerhalb Europas heißt das: Ein Blick in die Verkehrsregeln des Urlaubslandes kann im Zweifel entscheidend sein.
Ob vor, während oder nach Ihrer Reise stehen wir Ihnen bei Verkehrsunfällen jederzeit gerne zur Seite.