Privathaushalte können ab 2002 ihren Gasversorger frei wählen. Möglich macht das der zweite Nachtrag zur Verbändevereinbarung Erdgas (VV Gas). Seit Oktober läuft die Testphase, um die entsprechenden technischen Voraussetzungen für die Liberalisierung zu erproben.
Die Verbände der Gasversorger und –verbraucher einigten sich auf die Erweiterung der VV Gas, weil die ursprüngliche Vereinbarung vom Bundeskartellamt als nicht ausrei-chend angesehen wird, um eine wirksame Liberalisierung des Gasmarktes zu errei-chen.
Die Verbände wollen nun erreichen, dass der Netzzugang wesentlich vereinfacht wird. Während es bisher je nach Entfernung drei verschiedene Stufen beim Netzzugang gibt, soll dann das Entgelt unabhängig vom Ort der Einspeisung berechnet werden. Der Gasnutzer muss dann analog zum Strommarkt einen Vertrag nur mit dem Betreiber abschließen, von dem das Gas zu ihm eingespeist wird.
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