Dr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
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ottappelhagen.de
Verträge mit Banken über Kredite zu privaten Zwecken unterliegen dem Verbraucherkreditge-setz. Danach kann der Kreditnehmer seine auf Abschluß des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung binnen einer Woche frei widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht hat die Bank den Kreditnehmer ordnungsgemäß zu belehren. Unterbleibt diese Belehrung, kann der Kreditnehmer den Vertrag bis zu einem Jahr nach Unterzeichnung widerrufen.
In mehreren von uns erstrittenen Entscheidungen hat das Landgericht Hildesheim Banken erstmals verpflichtet, den Kreditnehmer auch darauf hinzuweisen, daß der Widerruf schriftlich zu erklären ist. Fehle dieser Hinweis auf das Schriftformerfordernis, sei die Belehrung nicht ordnungsgemäß und könne der Kreditnehmer den Vertrag binnen Jahresfrist frei widerrufen. Diese Rechtsprechung dürfte auch auf andere dem Verbraucherkreditgesetz unterfallende Rechtsgeschäfte wie Teilzahlungsgeschäfte, Kreditkartenverträge, Mietkaufverträge sowie bestimmte Leasingverträge anwendbar sein.