Dr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
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Verbraucher können Vertragserklärungen widerrufen, zu deren Abgabe sie etwa im Rahmen einer Freizeitveranstaltung, am Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung veranlasst wurden. Das Widerrufsrecht besteht für den Zeitraum von zwei Wochen. Auf das Recht zum Widerruf ist schriftlich hinzuweisen. Erst mit Aushändigung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beginnt die Frist zu laufen (§§ 355, 312 BGB). Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.07.2002 (I ZR 55/00) entschieden, dass die Belehrung zwingend nach Vertragsabschluss erfolgen muss. Eine Widerrufsbelehrung, die so formuliert ist, als könne die Belehrung schon vorher erfolgen oder erfolgt sein, ist unwirksam.Die Folgen einer falschen Widerrufsbelehrung sind für die Unternehmerseite verheerend: Der Verbraucher hat praktisch ein unbeschränktes Recht zur Lösung vom Vertrag. Anwaltliche Beratung im Vorfeld ist geboten.