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Verbürgte Kredite für Stadtwerke als verdeckte Gewinnausschüttung

News - 06.05.1996

Stadtwerke in den neuen Bundesländern in der Rechtsform der GmbH oder AG finanzieren ihr Fremdkapital oftmals über kommunalverbürgte Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch die Zinszahlungen für die vom Gesellschafter verbürgten Darlehen können, wie direkt an die kommunalen Gesellschafter gezahlte Darlehenszinsen, bei Nichteinhaltung bestimmter Finanzierungsrelationen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen (§ 8 a KStG). Für festverzinsliche Darlehen darf das Fremdkapital in der Regel nicht höher liegen als das Dreifache des anteiligen Eigenkapitals.

 

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann jedoch vermieden werden, wenn das kommunalverbürgte Darlehen aus Haushaltsmitteln der Kommune finanziert wird (Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums vom 15.01.1996, abgestimmt mit den Körperschaftsteuerreferenten des Bundes und der Länder).

 

Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen sollte gegebenenfalls die bisherige Finanzierung überprüft werden.