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Verdeckte Gewinnausschüttung bei unentgeltlichem Einzug von Abwassergebühren durch den Eigenbetrieb für die Gemeinde

News - 09.09.1998

Lesen Bedienstete eines kommunalen Eigenbetriebes gewerblicher Art (Wasser-)Meßeinrichtungen ab und stellt der Betrieb (gewerblicher Art) die Ableseergebnisse (Hebedaten) der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) zur Verfügung, ohne hierfür ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt zu verlangen, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (BFH, DB 1997, S. 305). Die gleichen Grundsätze dürften gelten, wenn es sich nicht um einen Eigenbetrieb, sondern um eine privatrechtlich organisierte GmbH handelt.

 

Die betroffenen Kommunen/Betriebe sollten vorsorgliche Gestaltungen prüfen.