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Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragssteuer

News - 03.04.1998

Das Niedersächsische Finanzgericht läßt höchstrichterlich prüfen, ob die Gewerbeertragsteuer auf Unternehmensgewinne mit dem Grundgesetz in Einklang steht (Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: 1 BvR 23/97). Die Finanzrichter wollen wissen, ob es rechtens ist, daß Unternehmer Gewerbeertragsteuer zahlen, Freiberufler, Land- und Forstwirte dagegen nicht.

 

Konsequenz:

Gegen Steuerbescheide sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden mit dem Hinweis an das Finanzamt, darüber vorerst nicht zu entscheiden. Mit dem Steuerberater ist zu klären, ob die Firma Vorauszahlungen stoppen soll. Zwar sind die Erfolgsaussichten dieser Initiative kaum zu kalkulieren; doch es ist denkbar, daß die Finanzämter das alte Recht nach dem Spruch aus Karlsruhe (ohne Übergangsfrist) nicht mehr anwenden dürfen. Dann gibt es Geld zurück.