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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
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Vergabe: Partnerwechsel nach Angebotsabgabe

News - 03.05.2003

In einem europaweiten Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines Auftrages zum Bau einer U-Bahn in Griechenland hatte sich ein aus mehreren Unternehmen gegründetes Konsortium (Arbeitsgemeinschaft) beworben.

Nach Angebotsabgabe fiel eines der Mitglieder des Konsortiums in Insolvenz und schied aus der Arbeitsgemeinschaft aus. Die Beteiligungsverhältnisse veränderten sich.

Daraufhin schloss der Auftraggeber das Angebot des Konsortiums aus.

Auf Vorlage des griechischen, mit der Nachprüfung befassten Gerichtes, entschied der Europäische Gerichtshof, dass dieser Ausschluss nicht vergaberechtswidrig war (Urteil vom 23.01.2003, RS. C-57/01 – Makedoniko Metro). Danach verbietet das europäische Recht, insbesondere die Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG nicht die Anwendung nationaler Vorschriften, die es untersagen, die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft nach Abgabe der Angebote zu ändern.

Entsprechend sollte ein Wechsel der Gesellschafter bei Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe vermieden werden, um nicht Gefahr zu laufen, wegen nicht bewiesener Eignung ausgeschlossen zu werden (§ 8 VOB/A).