Dr. Joachim Gulich LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
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Vergaberecht
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Bau- und Architektenrecht
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Steuerrecht
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Für die Praxis der Bauschaffenden bedeutsam ist die Herabsetzung der europäischen Vergabe-Schwellenwerte mit Wirkung ab dem 01. Januar 2010 (EU–Kommission, Verordnung Nr. 1177/2009 vom 30. November 2009, ABl. L 314/64 vom 01.12.2009) wie folgt:
• Bauleistungen:
4.845.000,- € (bisher 5.150.000,- €) netto
• Dienstleistungs- und Lieferaufträge:
193.000,- € (bisher 206.000,- €) netto
• Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich:
387.000,- € (bisher 412.000,- €) netto
• Dienstleistungs- und Lieferaufträge (Oberste Bundesbehörden u. a.):
125.000,- € (bisher 133.000,- €) netto
Die neuen Schwellenwerte werden formal erst mit der neuen Vergabeordnung (VOL/A 2009) in nationales Recht umgesetzt. Mit deren Inkrafttreten (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) ist noch im Verlauf des Januars 2010 zu rechnen.
Die EU-Verordnung als höherrangiges Recht geht allerdings dem nationalen Recht vor. Für öffentliche Auftraggeber sind deshalb die neuen Schwellenwerte bereits ab 01. Januar 2010 verbindlich.