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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
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Vergaberecht aktuell: Landesvergabegesetz Niedersachsen erlassen

News - 10.09.2002

Der Niedersächsische Landtag hat ein Landesvergabegesetz beschlossen. Danach müssen öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Schwellenwert von mehr als 10.000,00 EURO zwingend die VOB/A anwenden.

Aufträge über Bauleistungen und Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr dürfen nur an Unternehmer erteilt werden, die sich schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Nachunternehmereinsatz und –wechsel bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Der Hauptauftraggeber hat den Nachunternehmer in gleicher Weise zu verpflichten und die Einhaltung der Tarifverpflichtung zu überwachen.

Weicht das wirtschaftlichste Angebot um mehr als 10 % vom Angebot des Zweitplatzierten ab, muss der Bestbieter die ordnungsgemäße Kalkulation nachweisen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Angebot ausgeschlossen werden.

Kontrollrechte des Auftraggebers und Sanktionen sollen den Vollzug des Gesetzes sichern.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Das Land Sachsen – Anhalt hat spiegelbildlich dazu ein inhaltlich gleiches Landesvergabegesetz im August 2002 ersatzlos auf-gehoben.