Sebastian Staats
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für
Vergaberecht
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Eine Vergabestelle, die selbst keine eigenen Erfahrungen mit dem betreffenden Bieter hat, kann im Rahmen der Eignungsprüfung grundsätzlich gesicherte Erfahrungen der von ihr beauftragten Büros - wie Architekt und Projektsteuerer – heranziehen. Dazu bedarf es keines gesonderten Hinweises in der Auftragsbekanntmachung (VK Südbayern, Beschluss vom 11.09.2014 – Az.: Z3-3-3194-1-34-07/14). Allerdings darf die Vergabestelle diese Erfahrungen nicht ungeprüft zur Begründung der Unzuverlässigkeit eines Bieters heranziehen.
Die Vergabestelle muss die Prognoseentscheidung anhand einer ausreichend ermittelten und bewerteten Tatsachengrundlage treffen. Im Regelfall ist eine vorherige Anhörung des Bieters erforderlich. Hierbei muss die Vergabestelle insbesondere prüfen, ob der von ihr beauftragte Architekt oder Projektsteuerer ein Eigeninteresse hat, einen bestimmten Bieter als unzuverlässig erscheinen zu lassen.