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StaatsSebastian Staats
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Vergaberecht: Bei Abgabe mehrerer Hauptangebote Formvorgaben für Nebenangebote einhalten!

News - 09.01.2014

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist eine probate Bieterstrategie, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind, der Bieter sich aber entweder nicht sicher ist, ob ein anzubietendes Fabrikat die Mindestanforderungen des Auftraggebers erfüllt oder er durch unterschiedliche Kombinationen von Preis und Qualität seine Zuschlagschancen erhöhen will.

 

Nur: Diese Hauptangebote desselben Bieters müssen so klar und eindeutig formuliert sein wie das Hauptangebot eines anderen Bieters. Jedes Hauptangebot muss so eindeutig und differenziert dargestellt werden, dass es mit einem einfachen "Ja" angenommen werden kann. Dazu sind mindestens die für Nebenangebote geltenden formellen Anforderungen einzuhalten (VK Bund, Beschluss vom 29.01.2014 - VK 1-123/13).

 

Es ist ratsam, die Hauptangebote gesondert zu bezeichnen und zu nummerieren, um jede Unklarheit auszuschließen.