Dr. Joachim Gulich LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Vergaberecht
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
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Steuerrecht
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Das Gesetz zur Reform des Vergaberechts ist am 24. April 2009 in Kraft getreten. Folgende für die Praxis wesentliche Änderungen des Kartellvergaberechts gelten damit für ab sofort durchzuführende Vergabeverfahren:
• Verstärkte Pflicht zur Bildung von Teil- und Fachlosen und Pflicht von PPP-Gesellschaften zur Anwendung des Vergaberechts.
• Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand sind grundsätzlich weder Bauauftrag noch Baukonzession und damit kein öffentlicher Auftrag.
• Verstärkung und Erweiterung der Rügepflichten für Bewerber und Bieter.
• Erweiterung der Informationspflicht für unterlegene Bieter auf Bewerber.
• Verkürzung der Wartefrist vor Zuschlagserteilung auf 10 Tage möglich.
• Nichtigkeit eines ohne Verfahren („faktische Vergabe") oder ohne Bieterinformation abgeschlossenen Vertrages über einen öffentlichen Auftrag verlangt Feststellung in einem fristgebundenen Nachprüfungsverfahren.
• Ausschlussfrist für Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablehnung des Auftraggebers, einer Rüge abzuhelfen.
Das neue Vergaberecht bringt darüber hinaus zahlreiche weitere kleinere verfahrensrechtliche und materielle Änderungen mit sich. Die Neufassung der VOB/A 2009 befindet sich zurzeit in der Abstimmung. Sie soll im Juni 2009 veröffentlicht werden.