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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
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Vergaberecht – Subventionsabschlag und Mischkalkulation

News - 03.03.2010

Die Antragstellerin eines Nachprüfungsverfahrens hatte bei drei Betonstahlpositionen einen sehr niedrigen Einheitspreis angeboten. Die Preise der Wettbewerber in diesen Positionen lagen deutlich über diesem Angebot. Die Vergabekammer Nordbayern hat entschieden (Beschluss vom 28.10.2009 - 21 VK-3194-47/09), dass dieser in einem Aufklärungsgespräch erläuterte "Subventionsabschlag" allein nicht den Ausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation rechtfertigt.

Mischkalkulation ist das Einrechnen von Preisbestandteilen einzelner Einheitspreispositionen in die Einheitspreise anderer Positionen. Bei Zweifeln muss die Vergabestelle nachfragen. Wenn ein Bieter einen "Subventionsabschlag" gewähre, ohne die Unterdeckung dieser Einheitspreise in andere Positionen einzurechnen, ist dies nicht zu beanstanden. Die Kalkulation ist Ausfluss der unternehmerischen Freiheit. Eine das vergaberechtliche Transparenzgebot verletzende Mischkalkulation ist nur dann gegeben, wenn den "abgepreisten" Positionen entsprechend "aufgepreiste" Positionen gegenüberstehen. Eine aus Wettbewerbsgründen vorgenommene Herabsetzung einzelner Einheitspreise ist nicht zu beanstanden.

Mit dieser Entscheidung ist rechtliche Klarheit in der Abgrenzung unzulässiger Mischkalkulation geschaffen. Vergaberechtliche Anforderungen der Preisbildung finden zu Recht ihre Grenze in der Kalkulationsfreiheit des Unternehmers.