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KellerThomas Keller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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Verkauf oder Übertragung des Familienheims - Gewinn steuerpflichtig?

Familienrecht - 01.04.2026

Wenn Beziehungen enden, müssen oft auch gemeinsame Vermögenswerte neu geordnet werden – allen voran das Familienheim. Ob Verkauf an Dritte oder Übertragung auf einen der bisherigen Miteigentümer: Was emotional ohnehin komplex ist, kann steuerlich schnell zusätzliche Brisanz bekommen. Darauf kommt es in solchen Fällen an:

Wird eine Immobilie im Zuge von Trennung oder Scheidung übertragen, kann auch zwischen Ehepartnern ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegen. Das gilt jedenfalls dann, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen.

Bei dem Ehepartner, der in diesem Fall die Immobilie nicht durchgängig oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren bewohnt hat, kann der Gewinn aus der Veräußerung einer Steuerpflicht unterliegen.

In diesen Konstellationen kann sich anbieten, nach alternativen Lösungen zu suchen, um die Steuerpflicht zu vermeiden. Wir beraten Sie hierbei gern!