Christian Ballasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
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Heiß diskutiert wird gegenwärtig die Reform des Punktesystems in Flensburg. Das Bundesverkehrsministerium plant folgende Neuregelungen: Die Fahrerlaubnis soll bei acht Punkten entzogen werden. Schwerwiegende Verstöße werden mit zwei Punkten, weniger schwerwiegende mit einem Punkt bewertet. Die Verkehrssicherheit rückt in den Mittelpunkt: So soll das Einfahren in eine Umweltzone ohne die richtige Plakette keinen Punkt nach sich ziehen, wohl aber das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt. Der Abbau von Punkten durch ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule oder durch eine verkehrspsychologische Beratung soll künftig nicht mehr möglich sein. Die Tilgungsfristen werden gestaffelt, einfache Verstöße sollen z.B. nach zweieinhalb, schwerwiegende Verstöße nach fünf Jahren gelöscht werden. Jede Eintragung soll binnen dieser Zeiträume gelöscht werden, unabhängig davon, ob weitere Eintragungen hinzukommen. Einen „Neustart bei Null“ für alle Verkehrsteilnehmer soll es nicht geben. Die vor der Reform bestehenden Punkte sollen in das neue System umgerechnet werden.
Eine Neuregelung wird es geben. In welcher Form, wird wohl auch die Bundestagswahl 2013 entscheiden. Wir werden berichten und wünschen Ihnen in jedem Fall gute Fahrt!