Ein Beifahrer ist nicht dazu verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Er muss sich nach einem Wechsel ans Steuer auch nicht nach besonderen Regelungen erkundigen. So hat das OLG Hamm in einem am 26.08.2014 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 RBs 89/14) entschieden. Eine solche Verpflichtung hätte als Kehrseite zur Folge, dass der bisherige Fahrer vollständig und zutreffend Auskunft erteilen müsste und ihn bei falschen Angaben (bei eigener vorangegangener Unaufmerksamkeit) eine Mitverantwortung für das Verhalten des neuen Fahrzeugführers träfe.
Konkret hatte ein Familienvater nach einem Fahrerwechsel ein vorher angeordnetes Überholverbot nicht beachtet und wurde deshalb zu einer Geldbuße verurteilt. Zu Unrecht, wie das OLG Hamm entschied. Es sei für den Mann nicht verpflichtend gewesen, als Beifahrer auf Verkehrszeichen zu achten. Ebenso wenig gebe es eine Rechtsgrundlage, sich bei einem Fahrerwechsel nach besonderen Verkehrsregelungen zu erkundigen. Das Urteil wurde aufgehoben und an das zuständige Amtsgericht zurückverwiesen. Das Amtsgericht muss den Sachverhalt weiter aufklären. Insbesondere sei festzustellen, ob die örtlichen Gegebenheiten ein Überholverbot nahelegten.