News

Verkehrsrecht – Fahrerbenennung – Fahrtenbuchauflage droht

News - 05.04.2011

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist rechtmäßig, sofern die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann und der Verkehrsverstoß mit wenigstens einem Punkt bewertet wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier im Eilverfahren auch für den Fall entschieden, dass der Täter aufgrund unzutreffender Angaben des Fahrzeughalters nicht innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist ermittelt werden konnte (Beschluss vom 09.03.2011, Az.: 1 L 154/11.TR).

In dem zugrunde liegenden Fall überschritt der Antragsteller die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 24 km/h. Im Rahmen seiner Anhörung gab der Antragsteller den Verstoß zunächst zu, bestritt seine Täterschaft jedoch im Einspruchsverfahren und gab an, sein Sohn habe seinerzeit das Fahrzeug geführt. Ein Bußgeld konnte gegen den Sohn nicht mehr festgesetzt werden, da die Verjährungsfrist abgelaufen war. Daraufhin erließ die Behörde eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von sechs Monaten, was gerichtlich bestätigt wurde. Damit wird die (für Autofahrer) restriktive Rechtsprechung konsequent fortgesetzt. Autofahrer sind gehalten, Angaben zur Fahrereigenschaft nicht zu verweigern oder aber mögliche Fahrer zeitnah zu benennen, um der Behörde Ermittlungen zu ermöglichen.