Dr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
Sparkassenkaufmann
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-402
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
mackappelhagen.de
International operierende Gesellschaften nutzen Gestaltungsspielräume aus den unterschiedlichen nationalen Besteuerungssystemen. Die nationalen Gesetzgeber, insbesondere in Ländern mit hoher Besteuerung, versuchen diese Spielräume einzuschränken, können damit aber in Konflikt mit EU-Recht kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte eine Steuerregelung zu überprüfen, die einer Muttergesellschaft das Recht auf grenzüberschreitende Verrechnung der Verluste ihrer Tochtergesellschaften versagt. Eine solche steht zwar grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang. Kann die Muttergesellschaft allerdings nachweisen, dass die Verluste im Sitzstaat der Tochtergesellschaften nicht berücksichtigt sind bzw. nicht berücksichtigt werden können, ist das Abzugsverbot wegen Verstoßes gegen die Niederlassungsfreiheit unzulässig (EuGH v. 13.12.2005 Marks & Spencer, C-446/03). Es kommt daher auf die Konstellation im Einzelfall an, ob eine Verlustverrechnung zukünftig grenzüberschreitend zulässig sein wird!