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Vermietete Wohnungen/Kostenpauschale DM 42,00 pro qm ab 1996

News - 03.06.1996

Das Jahressteuergesetz 1996 bringt nicht nur erhebliche Änderungen in der Wohnungsförderung, auch bei Mehrfamilienhäusern bzw. Mietshäusern gibt es eine Neuerung.

 

Von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG können Werbungskosten ab 01.01.1996 mit einer Pauschsumme von DM 42,00 pro qm abgesetzt werden. Die Pauschalregelung spart die Aufbewahrung sämtlicher Berechnungen und Belege sowie die Aufgliederung in der Steuererklärung. Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind z. B. Erhaltungsaufwendungen, Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge.

 

Neben dem Pauschbetrag können jedoch noch Schuldzinsen / Abschreibungen abgezogen werden. Wer sich für die Pauschalierung entscheidet, muß dies vorher genau durchrechnen. Mietwohnungen, für die künftig die Kostenpauschale beansprucht werden soll, müssen erst einmal auf anstehende Reparaturen "abgeklopft" werden. Am günstigsten ist die Pauschalierung, wenn in den darauffolgenden Jahren so wenig wie möglich Reparaturaufwand anfällt.

 

Planen Sie den Beginn und die Beendigung der Reparaturen sobald wie möglich, damit 1996 auch wirklich alle Rechnungen bezahlt werden können. So bereiten Sie Ihr Mietshaus auf den pauschalierten Werbungskostenabzug ab 1997 vor. Generell empfiehlt sich, sämtliche Reparaturen vor dem Wechsel zur Pauschale durchzuführen. Beim Wechsel zurück zur Abrechnung der tatsächlichen Werbungskosten ist für fünf Jahre beim Einzelnachweis zu verbleiben.

 

Weitere Einzelheiten wären mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.