Zum Jahresende 1998 ist die Verordnung zur Verlängerung des Investitionsvorranggesetzes in Kraft getreten. Damit wird die Frist zur Durchführung von Investitionsvorrangverfahren letztmalig bis zum Ablauf des 31.12.2000 verlängert. Die Fristverlängerung war erforderlich, da immer noch ein erheblicher Teil rechtlich besonders schwieriger und zeitaufwendiger Verfahren nach dem Vermögensgesetz nicht abgeschlossen ist.