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LehmannLea Lehmann
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Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehepartnern als Steuerfalle

Familienrecht - 02.08.2023

Ehepartner erwerben häufig gemeinsam eine Immobilie. Kommt es dann zu einer Trennung, zieht in der Regel zunächst ein Ehepartner aus dieser gemeinsamen Immobilie aus. Im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen erfolgt dann etwas später eine Vermögensauseinandersetzung, bei der auch die gemeinsame Immobilie auf einen der beiden Ehepartner übertragen wird.

Vorsicht: Die Übertragung kann die sog. „Spekulationssteuer“ auslösen.

Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder veräußert wird. Dies gilt nicht nur, wenn die Immobilie an Dritte veräußert wird, sondern auch beim Verkauf des Miteigentumsanteils an den Ehepartner!

Ausgenommen von der Steuerpflicht sind nur die Fälle, in denen der Verkäufer die Immobilie zwischen Anschaffung und Veräußerung durchgängig oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat.

Diese Ausnahmen treten aber gerade in Trennungssituationen häufig nicht ein, weil ein Ehepartner meist schon im Jahr vor der Übertragung aus der Immobilie ausgezogen ist.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung haben.