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MackDr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
Sparkassenkaufmann
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Versicherbarkeit von Haftungsrisiken für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte

News - 11.08.2000

In unserer Mandanteninformation 8/2000 hatten wir auf die begrenzten Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsbegrenzung für Organmitglieder hingewiesen. Vor diesem Hintergrund erlangt die Versicherbarkeit dieser Risiken Bedeutung.

 

Insbesondere für Fremdgeschäftsführer einer GmbH, Vorstände einer Aktiengesellschaft oder Aufsichtsräte dieser Gesellschaften kann der Abschluss einer Versicherung empfehlenswert sein. Bei der Auswahl des geeigneten Versicherers ist darauf zu achten, welche Risiken abgedeckt werden. Von Interesse dürften nach deutschem Recht lediglich Versicherungen sein, die die Innenhaftung im Verhältnis zwischen Organ und Gesellschaft umfassen.

 

Regelmäßig decken sogenannte Managerversicherungen als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur Verstöße gegen gesetzliche Normen. Nicht umfasst werden vorsätzliche Handlungen sowie Personen- oder Sachschäden (z. B. Produkthaftungsschäden), die typischerweise von der Betriebshaftpflicht gedeckt sind.

 

Angesichts der wachsenden Bereitschaft, bei der Trennung von Organmitgliedern Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollte bei Übernahme entsprechender Organämter über den Abschluss einer Managerversicherung nachgedacht werden.