News

UllrichDr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-630
ullrich@appelhagen.de

Versicherungen widerrufen – was nach dem 19. Juni 2026 noch möglich ist

Versicherungsrecht - 25.06.2026

Das „ewige Widerrufsrecht“ fand - jedenfalls für Neuverträge - nach dem 19.06.2026 ein Ende. In der Vergangenheit konnten Versicherungsverträge häufig noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden. Das nahezu unbefristete Widerrufsrecht resultierte aus einer Phase, in der Versicherungsunternehmen systematisch gegen Informationspflichten verstoßen haben. Häufig wurden Widerspruchsbelehrungen falsch oder zu spät versandt. Dies führte konsequenterweise dazu, dass Widerspruchsfristen rechtlich gesehen niemals zu laufen begonnen haben.

Diesen Umstand hat der Gesetzgeber nach Hinweis des EuGH (Urteil vom 19.12.2013 (!)) und des BGH (Urteil vom 07.04.2014 (!)) im Dezember 2025 aufgenommen. Die Gesetzesänderung trat am 19.06.2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst. Die reguläre Widerrufsfrist von 30 Tagen nach Vertragsschluss wird zwar beibehalten, bei fehlerhafter Belehrung oder bei unvollständigen Vertragsunterlagen erlischt das Widerrufsrecht aber spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen nach Vertragsschluss. Bei anderen Versicherungsverträgen außerhalb der Lebensversicherung erlischt das Widerrufsrecht sogar schon nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Es bleiben allerdings weiterhin viele Rechtsfragen offen. Für alle Altverträge bleiben die Widerspruchsfristen grundsätzlich ungeklärt. Die Rechtslage gilt nur für Neuverträge ab dem 19.06.2026. Als Ausnahme zu der Neuregelung bleibt die Altpraxis für Neuverträge bestehen, wenn überhaupt keine Belehrung erteilt wurde. Dann bleibt das Widerrufsrecht auch für Neuverträge zeitlich unbegrenzt. Neu ist auch, dass die Versicherer zur Rückabwicklung sog. „Rückabwicklungsbutton“ mit elektronischer Widerrufsfunktion zur Verfügung stellen müssen. Diese müssen leicht auffindbar, jederzeit verfügbar und einfach nutzbar sein.