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Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer

News - 05.10.2000

Nach einer Pressemitteilung vom 31.03.2000 will die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bundesweit schwerpunktmäßig selbstständig tätige Lehrer überprüfen. Diese sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).

 

Diese Versicherungspflicht der selbstständig tätigen Lehrer wurde nicht durch das be-rühmte Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit neu geschaffen, sondern besteht schon seit langem. Die Versicherungspflicht der selbstständigen Lehrer wurde lediglich vernachlässigt, so dass viele Betroffene bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

 

Betroffen von dem neuen Prüfungsschwerpunkt der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind z. B. Lehrer an Volkshochschulen, privaten „Bildungsinstituten“, Bildungseinrichtungen der Unternehmen etc. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte rechnet damit, mehrere 10.000 Versicherungsverhältnisse klären zu können.

 

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