Sebastian Klie
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-332
Telefax: +49 (0) 531 28 20-325
klie
appelhagen.de
Die EU-Kommission ist der Auffassung, das Preisrecht der HOAI verstoße gegen Europarecht und verklagt die Bundesrepublik Deutschland deswegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI würden neue Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedsstaaten am Marktzugang hindern, da diese sich nicht über niedrige Preise am Markt etablieren können.
Generalanwalt Szpunar hat dem EuGH in seinen Schlussanträgen am 28. Februar 2019 empfohlen, der Klage stattzugeben. In der Vergangenheit ist der EuGH selten von den Schlussanträgen des Generalanwalts abgewichen. Das Preisrecht der HOAI steht damit voraussichtlich vor dem Aus.
Sollte der EuGH die Bundesrepublik verurteilen, muss der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber die entsprechenden Regelungen der HOAI und ihre Ermächtigungsgrundlage ändern oder aufheben. Zwar können Architekten und Ingenieure ihr Honorar dann frei mit ihren Auftraggebern verhandeln, müssen sich aber auch dem Preiswettbewerb mit der europäischen Konkurrenz stellen.
Der EuGH wird sein Urteil voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal des Jahres verkünden. Es bleibt spannend!