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LehmannLea Lehmann
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Verstorbene Oma war reicher als gedacht

Erbrecht - 04.05.2026

Was passiert, wenn ich nach einer Ausschlagung merke, dass die verstorbene Person reicher war als gedacht? Bevor Sie vorschnell eine Erbschaft ausschlagen, lohnt sich ein zweiter Blick – und im Zweifel ein klärendes Gespräch. Denn wie der Fall zeigt: Was zunächst nach einer finanziellen Belastung aussieht, kann sich im Nachhinein ganz anders darstellen.

Eine Enkelin schlug die Erbschaft ihrer Großmutter zunächst aus. Die Großmutter lebte in einem Pflegeheim. Sie war Eigentümerin eines Hauses, musste aber auch Darlehen zurückzahlen. Den Wert des Hauses schätzte die Enkelin nicht besonders hoch ein. Sie ging davon aus, dass der Nachlass überschuldet sei und schlug die Erbschaft aus. Zwei Urenkel nahmen die Erbschaft an und veräußerten das Haus – zu einem deutlich höheren Kaufpreis als von der Enkelin angenommen. Sie erklärte die Anfechtung der Ausschlagung und begründete diese mit dem Irrtum über den Wert des Hauses. Darüber hinaus erklärte sie, dass ihr ein weiteres Bankkonto nicht bekannt gewesen sei. Sie stellte zugleich einen Erbscheinsantrag. Das Nachlassgericht entschied, dass die Enkelin die Ausschlagung wirksam angefochten habe und Miterbin sei. Gegen diese Entscheidung wendete sich einer der Urenkel und bekam vom OLG Zweibrücken (Beschluss vom 14.08.2024, Az.: 8 W 102/23) recht. Es habe zwar ein beachtlicher Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses (zusätzliches Bankkonto) bestanden, der Grund für die Anfechtung sei aber die falsche Wertvorstellung hinsichtlich des Hauses gewesen. Selbst wenn das Bankkonto bekannt gewesen wäre, hätte sich an der Einschätzung der Enkelin zur Überschuldung des Nachlasses nichts geändert. Der Irrtum über den Wert des Hauses aber reichte nicht, weil die Enkelin nicht über die Zusammensetzung des Nachlasses, sondern nur über den Wert des Erbes irrte – und dies reicht nicht aus. Die Enkelin ging leer aus.

Gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen, Immobilienbewertungen oder möglichen weiteren Nachlassbestandteilen empfiehlt es sich, die Entscheidung gut informiert zu treffen. Wir unterstützen gern.