News

Vertragsstrafe im Bauvertrag und Verschulden

News - 04.10.2002

Werden in vorformulierten Bauverträgen Vertragsstrafen für den Fall nicht fristgemäßer Fertigstellung des Bauvorhabens vereinbart, ist grundsätzlich im Text deutlich zu ma-chen, dass die Vertragsstrafe nur bei verschuldeter Terminsüberschreitung anfällt. Nun hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Dezember 2001 – VII ZR 432/00) die-sen Grundsatz für einen wichtigen Anwendungsfall entschärft: Haben die Parteien die VOB/B vereinbart und deren § 11 nicht abgeändert, so bedarf es keiner ausdrücklichen Betonung des Verschuldens bei der Vertragsstrafenklausel. § 11 Nr. 2 VOB/B stellt nämlich klar, dass eine vereinbarte Vertragsstrafe für Fristüberschreitung nur bei Ver-zug verfällt.

Unbeschadet dessen empfiehlt sich für die rechtssichere Formulierung von Vertragsstra-fenklauseln und die Prüfung der Frage, ob eine Vertragsstrafe verfallen ist, die Bera-tung durch den Baujuristen.