Ilka Michos
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Verwaltungsrecht
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michosappelhagen.de
Der Niedersächsische Landtag hat die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung beschlossen. Die meisten Vorschriften treten erst zum 01.11.2012 in Kraft. Die wesentli-chen Änderungen der Grenzabstandsvorschriften sowie zur Errichtung von Kinderspiel-plätzen und Anbringung von Rauchmeldern gelten bereits seit dem 13.04.2012. Das gilt auch für die Berechtigung der Gemeinden zum Erlass örtlicher Bauvorschriften.
Zukünftig sind die Gemeinden zusätzlich befugt, örtliche Bauvorschriften zur Lage, Größe etc. von Spielplätzen sowie zur Anzahl der notwendigen Einstellplätze und von Fahrradabstellanlagen zu erlassen. Möglicherweise ergibt sich auch bauplanungsrechtli-cher Handlungsbedarf aufgrund der Änderung der Grenzabstandsvorschriften. Des Weiteren sind Verfahrensänderungen zu beachten. Wir werden hierüber in einem Mandantenseminar informieren (siehe Programm auf der Rückseite).