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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Verwaltungsrecht – Einschränkung des Widerspruchsverfahrens

News - 01.06.2010

In Niedersachsen ist das Widerspruchsverfahren für eine Vielzahl von Rechtsgebieten ausgeschlossen. Die bisherige befristete Regelung ist nunmehr in Dauerrecht umgewandelt worden (Gesetzesangabe). Das Widerspruchsverfahren gibt es nur noch gegen Bescheide im öffentlichen Baurecht, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht sowie Schulrecht.

Gegen Bescheide in allen anderen Bereichen, etwa im Kommunalabgabenrecht oder Gewerberecht, muss daher gleich Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Das ist für beide Seiten misslich: Für Betroffene entfällt die Möglichkeit, die Angelegenheit kostengünstig zunächst mit der Behörde zu klären oder den Sachverhalt zumindest durch Akteneinsicht aufzuklären. Für Behörden und Kommunen entfällt die Möglichkeit, Fehler im Widerspruchsverfahren zu heilen.

Für alle Betroffenen empfiehlt es sich, erforderlichenfalls rechtzeitig anwaltliche Beratung zu suchen, damit nicht allein aus Zeitgründen geklagt werden muss.