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Verwirkung des Mietminderungsrechtes auch nach Neufassung des Gesetzes

News - 07.09.2003

Nach der Rechtsprechung zum „alten“ Mietrecht verlor der Mieter sein Mietminde-rungsrecht, wenn er in Kenntnis eines nach Gebrauchsüberlassung aufgetretenen Man-gels seine Miete über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate) vorbehaltlos wei-ter zahlte. Nach der Änderung des gesetzlichen Mietrechts zum 01.09.2001 war die Rechtslage ungeklärt.

Inzwischen haben mehrere Obergerichte entschieden, dass auch nach neuem Mietrecht an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist und durch vorbehaltlose Zahlung der Mieten über einen längeren Zeitraum eine Verwirkung des Minderungsrechtes eintreten kann. Es kommt allerdings auf die Umstände des Einzelfalles an, so dass ggf. Rechtsbe-ratung angezeigt ist.