Gabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Familienrecht
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Gelegentlich leben die Ehegatten längere Zeit getrennt, ohne dass ein Ehescheidungsverfahren in die Wege geleitet wird. Geschieht dies dann doch nach langjähriger Trennung, wird der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften) grundsätzlich dennoch durchgeführt.
Es werden auch die während der Trennung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags erworbenen Anwartschaften ausgeglichen. Es gibt nur wenige Ausnahmesituationen, die dann besonders dargestellt werden müssen.
Um eine schematische Durchführung zu vermeiden, die bisweilen zu Ungerechtigkeiten führen kann, empfiehlt es sich bei langer Trennungszeit, eine vertraglich abweichende Vereinbarung zu treffen.