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KellerThomas Keller
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Vorsicht vor den Schwiegereltern – Rückforderungsanspruch bei Schwiegerelternzuwendung

Familienrecht - 03.02.2025

Ein Paar wohnte in einem Haus, das den Eltern des Mannes gehörte. Anlässlich eines größeren Renovierungs- und Ausbauvorhabens übertrugen die Eltern die Immobilie mit einem Verkehrswert von 390.000 € auf das Ehepaar zu jeweils hälftigem Miteigentum. Die Immobilie wurde von der Familie mit den gemeinsamen Kindern für insgesamt vier Jahre gemeinsam genutzt. Nach Trennung der Eheleute fordern die Schwiegereltern einen Teil der Schenkung zurück.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte darüber zu befinden, ob die Schwiegereltern von dem Schwiegerkind eine anteilige Rückzahlung einer während der Ehe mit dem eigenen Kind erfolgten Zuwendung verlangen können.

Das Gericht hat die Schwiegertochter zur anteiligen Rückzahlung des zugewendeten Betrages wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ verpflichtet. Geschäftsgrundlage sei hier die Vorstellung der Schenkenden, die Familie des Sohnes werde das Hausgrundstück für einige Dauer nutzen. Es spiele keine Rolle, ob die Schwiegereltern bei ihrer Zuwendung die Erwartung haben konnten, die Ehe ihres Sohnes werde entgegen der statistischen Erwartung auf Lebenszeit bestehen.

Die Schwiegertochter muss den Geldwert der Zuwendung anteilig zurückzahlen. Das Gericht geht von einer Zweckerreichung der Zuwendung von 20% aus und bemisst aus dem Verhältnis der Zweckerreichung zu der zu erwartenden Gesamtnutzung die Ausgleichsverpflichtung der Schwiegertochter.