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Vorteilsausgleichung bei Mängelbeseitigungsmaßnahmen

News - 01.09.2002

Werden Bauwerksmängel auf Kosten des dafür verantwortlichen Unternehmers beseitigt, stellt sich immer wieder die Frage nach der Berücksichtigung einer verlängerten Nutzungsdauer des Werkes. Jeder Eigentümer muss sich darauf einstellen, nach einem gewissen Zeitraum bestimmte Bauteile ohnehin erneuern zu lassen. Wird nun, was keine Seltenheit ist, 10 oder gar 15 Jahre nach der Erstellung des Gebäudes ein Bauteil wegen Mängeln auf Kosten des Unternehmers oder Planers vollständig erneuert, fließt dem Eigentümer des Bauwerks ein Vorteil zu. Das Bauteil ist nun wieder neuwertig und der Bauherr muss nun die Erneuerung erst wesentlich später vornehmen. Der Bundesgerichtshof hatte sich kürzlich im Zusammenhang mit der mangelbedingten Neuherstellung eines Hallendaches mit dieser Frage zu befassen. Verlängerte Nutzungsdauer ist danach dann zu berücksichtigen, wenn sich der Mangel erst verhältnismäßig spät auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (BGH, Urteil vom 13.09.01, VII ZR 392/00).