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BallaschChristian Ballasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Wann darf ich nach einem Unfall klagen?

Verkehrsrecht - 06.01.2021

Die Rechtsprechung billigt den Versicherern nach einem Unfall eine „angemessene Prüffrist“ zu, bevor der Geschädigte seine Ansprüche einklagen darf. Regelmäßig beträgt diese Frist vier bis sechs Wochen. Bei komplexen Unfallgeschehen wie einem Massenunfall auf der Autobahn kann die Frist auch erheblich länger sein. Auch das Verhalten des Geschädigten nach dem Unfall hat Einfluss auf die Länge der Frist. Wenn dieser seine Ansprüche erheblich erweitert, muss der Versicherung auch eine erweiterte Prüfmöglichkeit gegeben werden. 

Wenn der Anwalt des Geschädigten dem Versicherer anbietet, die polizeiliche Unfallakte zur Verfügung zu stellen, darf der Versicherer mit der Regulierung bis zum Eingang der Akte abwarten (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2020 - 4 W 640/20). 

Das Gericht hat in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass es auch im Wege der schnelleren digitalen Kommunikationsmöglichkeiten keinen Anlass sieht, von der regelmäßigen Frist von vier bis sechs Wochen abzuweichen. 

Vor allzu schnellem Prozessieren sei also gewarnt. Dem Geschädigten droht dann, dass ihm die Kosten für das gerichtliche Verfahren auferlegt werden.

Verweigert der Versicherer eine Zahlung hingegen endgültig, muss der Geschädigte nicht warten. Er kann dann sofort gerichtliche Anträge stellen.