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Warenzeichengesetz / Markengesetz

News - 02.03.1995

Seit dem 01.01.1995 gilt anstelle des bisherigen Warenzeichengesetzes das Markengesetz:

 

Statt der Begriffe "Warenzeichen" und "Dienstleistungsmarken" wird jetzt in einheitlicher Terminologie die Bezeichnung "Marke" verwendet.

 

Als Marke schutzfähig sind nun auch Zeichen aus Zahlen- und Buchstabenkombinationen, Abkürzungen, Tonfolgen, dreidimensionalen Gestaltun-gen, Form und Aufmachung von Waren. Die beschränkten Möglichkeiten des bisherigen Warenzeichenrechts sind damit erheblich erweitert worden.

 

Die strikte Bindung der Marke an einen Geschäftsbetrieb ist endgültig aufgehoben worden; Marken können nun beispielsweise auch von Werbeagenturen, Holdinggesellschaften, Privatpersonen oder spezialisierten Markenagenturen im eigenen Namen angemeldet und gehalten werden. Gleichzeitig wird die rechtliche Ausgestaltung der Markenlizenz gestärkt, die Rechtssicherheit im Verkehr mit Lizenzen damit verbessert.

 

Dem Schutz des Markengesetzes unterliegen nun auch Verletzungen der Firma, geschäftlicher Bezeichnungen und geographischer Herkunftsbezeichnungen (neben den wie bisher gegebenen Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht).