Lea Lehmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Erbrecht
Fachanwältin für
Familienrecht
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Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Umgangsregelungen, Zugewinn, Hausrat... Im Rahmen einer Trennung gibt es viele Punkte, die zu regeln sind. Kaum jemand bedenkt in dieser schwierigen Phase die Auswirkungen einer Trennung auf das Erbrecht. Dies kann zu unliebsamen Überraschungen führen.
Ausgangspunkt: Ehegattenerbrecht und Folgen einer Scheidung auf das Erbrecht
Nach der gesetzlichen Regelung wird der überlebende Ehegatte (Mit-) Erbe seines verstorbenen Ehegatten. Die Höhe der gesetzlichen Erbquote ist vor allem abhängig vom Güterstand in dem diese miteinander verheiratet waren und ob Kinder/weitere Verwandte vorhanden sind.
Ehegatten zählen zudem zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn sie durch ein Testament des verstorbenen Ehegatten vom Erbe ausgeschlossen sind, steht ihnen grundsätzlich ein Pflichtteil, also eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu.
Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten.
1. Fall: Die in Trennung lebenden Ehegatten haben kein Testament errichtet/ keinen Erbvertrag geschlossen
Eine Trennung hat zunächst keine Auswirkungen auf das Erbrecht. Das Ehegattenerbrecht bleibt bestehen.
Es ist aber dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§1933 BGB). Nicht ausreichend ist also, wenn nur der überlebende Ehegatte einen Scheidungsantrag gestellt hatte, der Erblasser aber weder einen eigenen Scheidungsantrag gestellt noch einer Scheidung zugestimmt hatte.
Ist also bereits ein Scheidungsverfahren anhängig und liegen die Voraussetzungen einer Scheidung auch vor, dann muss der Erblasser selbst den Scheidungsantrag gestellt oder die Zustimmung zur Scheidung erklärt haben, um die Teilhabe am Nachlass für den überlebenden Ehegatten auszuschließen.
2. Fall: Die in Trennung lebenden Ehegatten haben ein Testament errichtet/ einen Erbvertrag geschlossen
Liegt ein Testament/ Erbvertrag vor, lohnt ein Blick in diese letztwilligen Verfügungen.
Je nach Gestaltung des Testaments/ Erbvertrages kann eine Trennung/ Scheidung ganz unterschiedliche Folgen haben. In einigen Fällen soll das Testament/ der Erbvertrag bereits mit einer Trennung keine Gültigkeit haben, in anderen Fällen soll dies erst mit der Scheidung gelten. Auch gibt es Konstellationen, in denen man von einer Wirksamkeit auch nach Rechtskraft der Scheidung ausgehen muss.
Lassen Sie sich im Zweifel zu Ihrem bestehenden Testament/ Erbvertrag beraten.
Fazit: Im Falle einer Trennung von Ehegatten sollten diese immer auch das Erbrecht im Blick haben, dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Ehegatten lange Zeit in Trennung leben, ohne dass ein Scheidungsverfahren in die Wege geleitet werden soll. Es sollte dann ggf. über die Errichtung eines Testaments/ Erbvertrages nachgedacht werden, bestehende Testamente sollten ggf. widerrufen werden.