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BeyerThomas Beyer
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Was ist das eigentlich, eine Luxuswohnung?

Bauträgerrecht - 11.11.2022

Kann bei als Luxuswohnungen angepriesenen Immobilien ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Boden der Masterdusche beheizt ist? Das Oberlandesgericht Düsseldorf erteilt solchen Modeerscheinungen eine deutliche Absage. 

Die Erwerber einer neuen Eigentumswohnung machen gegenüber dem Bauträger Mängelansprüche geltend, weil im bodengleichen Duschbereich ihres Masterbades keine Fußbodenheizung verlegt wurde. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hatte einen Trend zur Bodenerwärmung im Duschbereich festgestellt. Dieser sei in Luxuswohnungen mittlerweile Standard.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf zeigt sich jedoch wenig modebewusst. Die Ausführungen des Sachverständigen sind für das Gericht nicht bindend. Der schillernde Begriff des Luxus erlaube keinen Rückschluss darauf, ob der Boden einer Dusche beheizt sein muss. Der Begriff Luxus werde in der Werbung inflationär verwendet. Was notwendig ist, werde jedoch individuell durchaus unterschiedlich bewertet. So könne ein passionierter Kaltduscher eine beheizte Bodenplatte als Nachteil empfinden.
Andere Nutzer könnten es als willkommene Abhärtung oder Ertüchtigung empfinden, wenn sie den Fuß auf die geringfügig kälteren Fliesen der Dusche setzen und dann Linderung durch das herabprasselnde warme Wasser erfahren.

Der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügt somit zwar über prosaische Fähigkeiten, sieht aber auch bei Luxuswohnungen einen beheizten Duschboden nicht als selbstverständlich geschuldet an.

Man wird also weiterhin alles ausdrücklich vereinbaren müssen, was aus Sicht der Gerichte „nicht selbstverständlich“ ist.