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Wegfall des Kohlepfennigs zum 31.12.1995

News - 09.03.1995

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes darf der sogenannte Kohlepfennig längstens bis zum 31.12.1995 erhoben werden.

 

Der Wegfall des Kohlepfennigs führt zu einer kalkulatorischen Senkung der Strompreise. Die Energieversorgungsunternehmen als Kostenschuldner gegenüber dem Ausgleichsfond zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes sind nicht länger verpflichtet, den sogenannten Kohlepfennig auf die Verbraucherpreise weiterzugeben. Ebenso werden Eigenerzeuger von ihrer Zahlungspflicht an den Ausgleichsfond befreit.

 

Künftig ist eine direkte Finanzierung aus dem Bundeshaushalt geplant. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes ist am 22. September 1995 in die erste Lesung gegangen. Die notwendigen Mittel sollen durch Einsparungen und Umschichtungen zur Verfügung gestellt werden. Pläne für Steuererhöhungen gibt es derzeit nicht.