Roberta Staats
Rechtsanwältin
Mediatorin (DAA)
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
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Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erhebt seit Jahren ein durchschnittliches Sanierungsgeld in Höhe von 2 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Beschäftigten pro Jahr, um die alten Löcher in der Finanzierung zu stopfen. Dies entspricht einer Gesamtsumme von über 900 Mio. Euro jährlich.
Durch Satzungsänderung wird der nächste Deckungsabschnitt auf sieben Jahre verlängert und beginnt ab dem 01.01.2016. Das Sanierungsgeld für diesen Deckungsabschnitt wurde reduziert auf 0,14% (gegenüber bisher ca. 2%).
Am 12.11.2015 und damit rechtzeitig vor Weihnachten beschloss der Verwaltungsrat der VBL die Rückzahlung des Sanierungsgeldes an sämtliche beteiligte Arbeitgeber für die Jahre 2013 bis 2015, einschließlich Zins und Zinseszins auf Basis der von der VBL erzielten Nutzungen (wohl etwa 4 %). Die Rückzahlung des Sanierungsgeldes soll im Januar 2016, die Auszahlung der Zinsen im April/Mai 2016 erfolgen.