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JahrAndreas Jahr
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Weitere Mietrechtsreform in Planung: Verschlechterung für Vermieter

Mietrecht - 06.01.2016

Das Justizministerium möchte das Mietrecht mit einem zweiten Reformpaket zu Gunsten der Mieter anpassen.

Waren bei der letzen Reform im Jahr 2013 die Rechte der Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen gestärkt worden, rudert der neue Entwurf wieder deutlich zurück.

So sollen zukünftig die Kosten der Modernisierung nicht mehr mit jährlich 11 % auf die Mieter umgelegt werden können, sondern nur noch mit 8 %. Zusätzlich soll es für Mietsteigerungen nach Modernisierungen eine Obergrenze von 50 % innerhalb von acht (!) Jahren oder maximal vier Euro pro Quadratmeter geben. Daneben soll die Umlegbarkeit der Modernisierungskosten vom Einkommen der Mieter abhängig gemacht werden: Müssen diese mehr als 40 % des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete zahlen, können sie einen sog. Härteeinwand gegen geplante Mieterhöhungen erheben.

Was wie ein Weihnachtsgeschenk für alle Wohnungsmieter klingt, wird sich in dieser Form vermutlich nicht im Gesetz wiederfinden.

Ein Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist noch nicht bekannt. Trotzdem sollten Vermieter, die in den nächsten Jahren eine Modernisierung planen, erwägen, diese vor der Umsetzung der Reformpläne durchführen.