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Wem gehören die Aufbauhypotheken?

News - 12.10.1997

Bislang waren die ostdeutschen Sparkassen sowie die Landesbank Berlin davon ausgegan-gen, sie seien Gläubiger der zu DDR-Zeiten bestellten Aufbauhypotheken sowie der durch diese Grundpfandrechte gesicherten Kreditforderungen. Demgegenüber hat das Kammergericht Berlin in einem jüngst veröffentlichten Beschluß die Feststellung getroffen, die ehemals volkseigenen Forderungen gehörten nicht zum Vermögen der Sparkassen bzw. der Landesbank Berlin, sondern zum staatlichen Vermögen der ehemaligen DDR. Wer heute Gläubiger dieser Hypothekenforderungen ist, müsse zunächst durch ein Vermögenszuordnungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz geklärt werden. Solange die ostdeutschen Sparkassen /die Landesbank Berlin nicht durch Vor-lage eines Vermögenszuordnungsbescheides nachweisen können, daß sie der neue Gläubiger sind, könnten sie die Forderungen nicht geltend machen. Außerdem gehe die Kreditforderung erst dann auf den neuen Gläubiger über, wenn er als Gläubiger der Hypothek im Grundbuch eingetragen wird. Die Entscheidung betrifft alle Grundstückseigentümer, die seit dem 03.10.1990 von der Landesbank Berlin bzw. den ostdeutschen Sparkassen auf Rückzahlung der Aufbaukredite in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen den betroffenen Grundstückseigentümern, sich anwaltlich beraten zu lassen.