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Wenn der Segen zum Fluch wird: Verheimlichtes Auslandsvermögen im Erbfall!

News - 05.09.2001

Wer bei den Bankenfällen nicht entdeckt wurde, hinterlässt später seinen Erben nicht nur das verheimlichte Vermögen, sondern auch den Ärger mit der Finanzverwaltung. Denn der Fiskus bekommt im Erbfall durch die Mitteilungspflicht der Kreditinstitute eine zweite Chance! Nach einem aktuellen Schreiben der Finanzverwaltung gilt diese Mitteilungspflicht auch für Auslandsfilialen deutscher Kreditinstitute. In den Berater-praxen mehren sich daher die Fälle, in denen die Erben Hilfe suchen.

 

Um die laut tickende Zeitbombe „zu entschärfen“, ist insbesondere folgendes zu klären:

 

[Welche zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?]

[Was ist aus steuerstrafrechtlicher Sicht unbedingt zu bedenken?]

[Wie kann das verheimlichte Auslandsvermögen legal „repatriiert“ werden?]

 

Sprechen Sie im Bedarfsfall mit Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern.