Sebastian Staats
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für
Vergaberecht
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Die Praxis in Vergabeverfahren ist von Rügen geprägt, in denen unter Zeitdruck mit der Schrotflinte geschossen wird. Dahinter steckt die Hoffnung, die Vergabekammer werde im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Ermittlungsgrundsatzes die notwendigen Tatsachen ermitteln. Diese Intention ist verständlich, da Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens nur zuvor gerügte Vergabeverstöße sein können. Im Rahmen einer Rüge sind diejenigen Umstände konkret aufzuzeigen, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines Schadens ergibt. Pauschale und unsubstantiierte Behauptungen „ins Blaue hinein“ und Vermutungen reichen nicht aus (so zuletzt VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2015 - VgK-17/2015). Durch die Rüge soll der Auftraggeber in die Lage versetzt werden, etwaige Rechtsverstöße zu erkennen und diesen abzuhelfen.
Was dem Bieter an Substantiierung abverlangt wird, hängt davon ab, inwieweit die Vergabeunterlagen oder die Vorabinformation ihm einen entsprechenden Vortrag ermöglichen. Der Bieter muss zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Mit der Aneinanderreihung von Schlagworten ist der Bieter regelmäßig falsch beraten.