Dr. Thomas Brandes
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Gewerblichen Rechtsschutz
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Bau- und Architektenrecht
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Aus dem Einkaufsalltag ist es nicht mehr wegzudenken: Der neue Wecker, die Fotos, sogar die Pizza werden im Internet bestellt. Dabei wird es immer beliebter, die Waren auch gleich online, z. B. über Paypal, zu bezahlen.
Marktchancen liegen nicht nur im Warenangebot selbst, sondern auch darin, diese Angebote zu vermitteln. Die Anzahl der einschlägigen Portale wächst ständig und auch das eine oder andere Nebengeschäft ist denkbar. Käufern und Verkäufern dann auch die Zahlungsabwicklung abzunehmen, ist konsequent und attraktiv, kann so die Provision doch gleich einbehalten werden.
Aber Vorsicht: Wer gewerbsmäßig Zahlungen der Käufer für bestellte Waren entgegennimmt, bei sich verbucht und die Beträge anschließend an die Verkäufer weiterleitet, bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Fehlen dieser Genehmigung bringt nicht nur Probleme mit der Finanzaufsicht mit sich, sondern ist auch wettbewerbswidrig und kann damit von Konkurrenten abgemahnt werden.
Durch eine geschickte Gestaltung der Vermittlung und Zahlungsabwicklung können die Ausnahmetatbestände des Gesetzes genutzt werden. Nutzen Sie unsere Expertise als eines der ersten Büros bundesweit, das sich dieser Fragen angenommen hat.